Am 01.07.2017 ist das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft getreten. § 38 ProstSchG schreibt die Evaluation dieses Gesetzes vor; der Schlussbericht ist dem Bundestag bis zum 01.07.2025 vorzulegen.

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) führt die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter Beteiligung nachstehend genannter Unterauftragnehmer*innen durch. Ziel des Projektes ist eine retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung auf Basis eines multi-methodischen Forschungsdesigns.

Das Projekt ist in fünf Module und insgesamt 18 Arbeitspakete strukturiert. Die aus den Modulen gewonnenen theoretischen und empirischen Erkenntnisse fließen in die abschließende Bewertung des ProstSchG ein: Die Grundlage des Projektes bilden die Sichtung und Auswertung der Rechtsprechung, der Forschungsliteratur, der Medienberichterstattung zum Themenbereich sowie eine Hellfelddaten-Analyse der Bundesstatistik zum ProstSchG.

In dem empirischen Kernmodul geht es um die Erfahrungen aller Personengruppen, an die sich das ProstSchG richtet. Dafür werden Fokusgruppen und Gruppendiskussionen, qualitative Expert*inneninterviews, Behördenbegehungen sowie vier verschiedene quantitative Befragungen durchgeführt. Der Fokus liegt dabei vor allem auf den Erfahrungen derjenigen Personen, zu deren Schutz das Gesetz schon seinem Namen nach erlassen wurde: den in der Prostitution tätigen Personen. Aber auch die Perspektive von Behördenmitarbeiter*innen und Fachberatungsstellen, Gewerbetreibenden, Rechtsanwält*innen und von Personen, die sexuelle Leistungen gegen Entgelt in Anspruch nehmen, wird maßgeblicher Teil der Studie sein.

Vorgesehen ist überdies, dass zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich im Feld der Prostitution engagieren, ihre Sichtweise in das Projekt einbringen können. Weitere Informationen hierzu werden zu gegebener Zeit auf der KFN-Homepage veröffentlicht.