Das Schwarmkunstprojekt rückt die komplexe Problematik des 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes sowie die Alltagsprobleme der Sexarbeiter*innen ins Blickfeld der Gesellschaft.

Beratungspflicht

Jede Sexarbeiter*in muss sich bei einem bestimmten Gesundheitsamt zu Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und über Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs beraten lassen. Darüber wird eine Bescheinigung – mit (Alias-) Name und Geburtsdatum – ausgestellt. Diese Beratung muss regelmäßig wiederholt werden (Personen unter 21 jedes ½ Jahr und alle anderen jährlich).

Anmeldepflicht

Jede Sexarbeiter*in muss sich bei einer Behörde anmelden und registrieren. Dafür muss sie die Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung vorlegen. Die Anmeldebescheinigung, umgangssprachlich Hurenausweis genannt, ist nur befristet gültig (für Personen unter 21 ein Jahr, für alle anderen zwei Jahre). Sie muss die Anmeldebescheinigung bei der Arbeit immer bei sich tragen.

Erlaubnispflicht

Alle Prostitutionsstätten, egal ob Bordell, Club, Bar, Laufhaus, Sauna-Club, SM-Studio oder das private Apartment, benötigen eine Erlaubnis für ihren Betrieb. Dafür müssen sie umfangreiche bürokratische Verfahren durchlaufen sowie Melde- und Aufzeichnungspflichten erfüllen. Es dürfen nur Sexarbeiter*in dort arbeiten, die eine Anmeldebescheinigung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung vorlegen können.

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